Abholberechtigung
Wenn bei uns hinterlegt ist, dass Ihr Kind nicht selbständig nach Hause gehen darf, muss die abholende Person über eine Vollmacht verfügen und sich ausweisen können. Vollmachten zum Abholen
können Sie bei uns dauerhaft hinterlegen, indem Sie die entsprechenden Personen auf dem Datenblatt eintragen. Sie können befristete
Vollmachten schriftlich erteilen. Eine telefonische Erteilung einer Vollmacht ist nicht möglich.