Mittagessen
Die Sicherung der Speisenversorgung im Grundschulbereich liegt in der Verantwortung des Schulverwaltungsamtes. Zwischen Ihnen, als Personensorgeberechtigten, und dem vom Schulverwaltungsamt
gebundenen Essenanbieter besteht ein privatrechtlicher Vertrag. Aktueller Anbieter in der 89. Grundschule ist die Firma Menüpartner GmbH.
Bei Erkrankung, Schließtagen der Einrichtung und Wandertagen ist das Essen von Ihnen beim Essenanbieter abzumelden. Bitte beachten Sie dabei die von Ihrem Essenanbieter festgelegten
Abmeldefristen.
In den Ferien erfolgt keine automatische Essenbestellung. Wenn Sie Ihr Kind in den Ferien für den Hort angemeldet haben, bestellen Sie bitte rechtzeitig das Mittagessen für Ihr Kind.